Feuerbestattung
Eine Verfügung des Verstorbenen oder eine Willenserklärung der nächsten Angehörigen ist
für eine Feuerbestattung in Hessen nicht mehr erforderlich. Als erstes wird der/die Verstorbene
in einen Sarg gebettet. Nach der gesetzlich in Hessen vorgeschriebenen zweiten Leichenschau,
die im Krematorium stattfindet, wird der/die Verstorbene mit dem Sarg eingeäschert.
Aus Umweltschutz- und Gesundheitsgründen dürfen nur bestimmte Särge, Sargeinbettungen
und Sargbeigaben verwendet werden. Der Sarg wird meist automatisch in den Ofen eingefahren
und entzündet sich durch die von der Schamotteauskleidung des Ofens abgegebenen Hitze
von selbst. Durch zuführen von Seiten und Unterluft wird der Brand aufrechterhalten.
Hier fordert der Gesetzgeber eine mindest Temperatur von 850 Grad.Eine Einäscherung
dauert im Durchschnitt 75 Minuten. Am Ende der Einäscherung bleiben in etwa 3-4 Kg
Asche übrig.
Zur Sicherung der Identität des Verstorbenen wird dem Sarg bei der Einäscherung ein kleiner
Schamottestein mit fortlaufender Identitätsnummer beigelegt. Dieser Stein wird nach der
Feuerbestattung mit der Asche des Verstorbenen in eine meist aus Weißblech bestehende
Aschenkapsel gegeben. Das Vermischen der Asche ist durch die heutige Technik nicht mehr
möglich bzw. auch vom Gesetzgeber verboten. Die Aschekapsel wird von fast allen
Hinterbliebenen mit einer Schmuck- oder Überurne aus den unterschiedlichsten Materialien
und Formen beigesetzt.
Beisetzungspflicht in Deutschland für Särge und Asche-Urnen:
Hierbei gibt es 4 verschiedene Arten:
- Urnenreihengrab, zulässig für eine Urne, kann nicht von den Hinterbliebenen verlängert
werden und läuft nach 20 Jahren aus.
- Urnenwahlgrab je nach Größe dürfen 1 bis 6 Urnen beigesetzt werden; wird für 30 Jahre in
Oberursel gekauft und kann jederzeit nachgekauft werden.
- Friedhain auf dem Hauptfriedhof in Oberursel für 2 Urnen¸ wird auch für 30 Jahre gekauft
und ein Nachkauf ist auch möglich.
- Anonyme Beisetzung. Das Grabfeld ist eine Rasenfläche, oft mit einem zentralen
schmückendem Denkmal.
- Generell besteht in Oberursel eine Ruhefrist der Asche von 20 Jahren.
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